Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Rodentizide und Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen
Voraussetzungen:
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Sprachniveau B2), Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, Verstehen von Fremdwörtern.
- Die vorhandene Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz ist Voraussetzung für die Teilnahme (Zertifikat muss vorliegen)
- Bestätigter Erfahrungsnachweis über eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung. Diese Praxiserfahrung muss mittels des Formulars “Erfahrungsnachweis Schadnager” schriftlich bestätigt werden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt vor Kursbeginn vorgelegt werden (per Mail, per Post oder persönlich zu Beginn des Kurses). Dies ist eine behördliche Vorgabe! Ohne diesen Arbeitsnachweis ist keine Kurs-Teilnahme möglich!”